Finanzierungsplan und Förderung
Kalkulieren Sie Ihr benötigtes Startkapital. Berücksichtigen Sie dabei, dass je nach Vorhaben Räume, Ausstattung, Material, Warenlager finanziert und unter Umständen längere Anlaufzeiten finanziell überbrückt werden müssen.
Ermitteln Sie alle möglichen Finanzierungsquellen zur Abdeckung dieses Kapitalbedarfes.
Wie viel eigenes Geld können Sie in Ihr Gründungsvorhaben investieren? Welche weiteren Finanzierungsquellen kommen in Frage? Prüfen Sie die Angebote der Kreditinstitute und ggf. auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Kapitaldienstbelastungen (Zinsen und Tilgung).
Bund und Länder unterstützen Ihren Start in die Selbständigkeit mit Förderdarlehen und Zuschüssen. Informieren Sie sich rechtzeitig über diese Fördermöglichkeiten. Beachten Sie dabei, dass öffentliche Fördermittel stets vor Vorhabenbeginn bei dem zuständigen Antragsteller/Fördermittelgeber zu beantragen sind.
Für den Fall, dass Sie für ein Darlehen bei einem Kreditinstitut keine ausreichenden „bewertbaren“ Sicherheiten trotz Erfolg versprechendem Unternehmenskonzept und unternehmerischer Kompetenzen haben, können Ihnen öffentliche Bürgschaften weiterhelfen.
Wichtige Finanzierungs- und Beratungsprogramme bei Existenzgründung sind z. B.
Partner | Programm | Art |
---|---|---|
BAFA | Förderung unternehmerischen Know-hows | Zuschuss zu Beratungskosten |
SAB | Gründungsberatung | Zuschuss zu Beratungskosten |
SAB | ESF-Mikrodarlehen | bis zu 5 Jahre nach Gründung |
HB/SAB | Gründungs- und Wachstumsfinanzierung | Existenzgründung / Festigung |
MFI | Mikrokreditfonds Deutschland | Existenzgründung / Festigung |
HB/KfW | ERP-Gründerkredit Startgeld | bis zu 5 Jahre nach Gründung |
HB/ KfW | ERP-Gründerkredit Universell | bis zu 5 Jahre nach Gründung |
HB/ KfW | ERP-Kapital für Gründung | Nachrangkapital zur Stärkung bis 3 J. n. G. |
BBS | Bürgschaft ohne Bank (BOB) | Bürgschaft |
MBG | Mikromezzaninfonds Deutschland | Eigenkapitalfinanzierung |
SAB: Sächsische Aufbaubank Dresden
BBS: Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau
MBG: Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Existenzgründungszuschüsse
Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen mit Gründungszuschuss gemäß § 93 SGB III (ALG-I-Empfänger) oder Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II (ALG-II_Empfänger) bzw. bietet Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gemäß § 16 c SGB II (Arbeitslosengeld II).